Seit es Leben gibt, gibt es auch Krankheiten. Schon immer vertrauten die Menschen auf die heilende Wirkung von pflanzlichen und naturheilkundlichen Methoden. Daher ist, neben der klassischen Schulmedizin, der Heilpraktiker ein bedeutender Therapeut von Krankheiten. In Deutschland darf zudem die Heilkunde nur von zwei Berufen ausgeübt werden: Ärzten und Heilpraktikern. Die Berufsgruppe der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, sodass es inzwischen rund 40.000 Heilpraktiker in Deutschland gibt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für den zukunftsträchtigen Beruf des Heilpraktikers.
Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu dürfen, muss eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz absolviert werden. Es ist ein anspruchsvoller Weg, welcher Engagement und Eigeninitiative abverlangt. Im Gegenzug jedoch Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie sowie Unabhängigkeit von etwaigen Budgets mit sich bringt.
Welche Vorteile bringt eine Ausbildung zum Heilpraktiker?
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Als Apotheker und Heilpraktiker positionieren Sie sich deutlich sichtbar als kompetenter Fachmann in Fragen der Gesundheits-Prophylaxe und möglicher naturheilkundlicher Ergänzungen bestehender Therapie. In Ihrer Beratungstätigkeit sind Sie Fachmann hinsichtlich Grenzen und Möglichkeiten alternativer Therapien. Sie betonen damit optimal die naturheilkundliche Kompetenz des Apothekers.
Sie als Tierarzt haben eine fundierte, breite Ausbildung auf dem Gebiet der Tiermedizin, die in vielen Bereichen mit der Humanmedizin deckungsgleich ist. Wenn Sie jedoch Heilkunde am Menschen ausüben möchten, sind Ihnen trotz fundierter Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtliche Grenzen gesetzt.
Um Rechtssicherheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, um den „First Contact“ am Menschen rechtskonform durchführen zu können, ist für Sie als Tierarzt die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 zwingend notwendig.
Ästhetik und Maßnahmen für die Schönheit von Patienten machen auch vor einer Zahnarztpraxis nicht Halt.
Gemäß einer Entscheidung vom Verwaltungsgericht Münster (Az: 7K338/09) handelt es sich bei einer Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox um die Ausübung der Heilkunde. Da für die Unterspritzung von Falten anatomische Kenntnisse erforderlich sind und der sichere Umgang mit Spritzen eine weitere Bedingung darstellt, ist eine solche Behandlung einer Heilbehandlung gleich zu setzen. Nach dem Heilpraktikergesetz dürfen Unterspritzungen nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden.
Da der Zahnarzt heilkundliche Behandlungen nur eingeschränkt auf den Bereich der Zahnheilkunde durchführen darf, bedarf eine Faltenbehandlung mittels Faltenunterspritzung der uneingeschränkten Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde am Menschen gemäß § 1 Heilpraktikergesetz.
Die Erlangung der uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis ermöglicht Zahnärzten eine rechtskonforme Therapieoption zum Beispiel zur Faltenunterspritzung und schafft haftungsrechtliche Sicherheit für Patient und Therapeut.
Das Erfolgskonzept
Basierend auf Ihren medizinischen Vorkenntnissen entwickelte die PAN Akademie ein Schulungskonzept, das Sie an nur einem Wochenende auf die allgemeine, uneingeschränkte Heilpraktiker-Überprüfung durch die zuständigen Gesundheitsämter vorbereitet. Die Inhalte der Präsenzseminare werden durch die stets aktuellen Schulungsunterlagen, die dem Selbststudium dienen, abgerundet.
Wir schulen intensiv das Prüfungswissen für die allgemeine Heilpraktiker-Überprüfung. Darüber hinaus bilden wir Sie mit einem weiteren Schulungs-skript in den Grundlagen naturheilkundlicher Therapie aus. Somit können Sie, als Absolvent unserer Ausbildung, medikamentöse Therapieschemen in einer "allgemeinen" Heilpraktiker-Praxis kompetent und differenziert anwenden.
Informationen zur Heilpraktiker-Ausbildung
Seit Jahrzenten verwirklichen die Absolventen der PAN Akademie Ihren Traum von der Selbstständigkeit und größeren beruflichen Freiheit.
Die zahlreichen Kursangebote ermöglichen jedem Heilpraktiker-Anwärter eine optimale Ausbildung. Hierbei ist die verkürzte Intensiv-Ausbildung zum Heilpraktiker basierend auf medizinischen Vorkenntnissen das Steckenpferd der PAN Akademie.
Die verkürzte Intensivausbildung kann auch als Inhouse Schulung durchgeführt werden.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich telefonisch oder über e-Mail.
Die Fachdozenten der Akademie sind Experten in ihren Bereichen. Ihre Erfahrung und ihr fachliches, didaktisches Wissen sind der Grundstein, jedem Teilnehmer eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus sorgen moderne Räumlichkeiten für eine angenehme Lernatmosphäre.
Wochenendkurse ermöglichen jedem Berufstätigen unsere Ausbildung.
- Berufs- und Rechtskunde
- Heilpraktikergesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Patientenrechtegesetz
- Verbote für die Heilpraktikertätigkeit
- schriftliche Überprüfung
- drei Fragenarten
- Techniken in der Beantwortung
- Training anhand von Leitsymptomen: Diagnose / Differentialdiagnose / Pathologie der prüfungsrelevanten Themen der schriftlichen Überprüfung
- mündliche Überprüfung
- der zu erwartende Ablauf anhand von Prüfungsprotokollen
- Besprechen von Prüfungsprotokollen der mündlichen Überprüfung
- Training „praxisbezogener Fähigkeiten“
- Anamnese und körperliche Untersuchung
- Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Funktionstestungen
- Darstellen der Grenzen der Heilpraktikertätigkeit
- Lebensbedrohungen
- Therapieverbote
- Sorgfaltspflicht
Organisatorisches und Anmeldung
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Prüfungen, unseren Ausbildungsstandorten, den verfügbaren Terminen, sowie den Seminargebühren. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz von Nöten, welche durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt wird. Bei der Prüfung werden die notwendigen Kenntnisse des Anwärters, sowohl in gesundheitlichen Vorschriften wie auch in fachlichen Grundlagen der Medizin, abgefragt. Die Prüfungsanmeldung sollte in der Regel ein halbes Jahr vor der Prüfung durch den Anwärter selbst erfolgen.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 25 Jahren
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
Termine der Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet zweimal jährlich statt:
- jeweils am 3. Mittwoch im März und
- am 2. Mittwoch im Oktober
Prüfungsorte
Die Heilpraktikerüberprüfung erfolgt durch den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamts.
Welches Gesundheitsamt prüfungsberechtigt ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Ort der geplanten Niederlassung als Heilpraktiker ab. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Formalitäten der Prüfungsanmeldung sowie den Prüfungsort.
Prüfungsablauf
Die Prüfung zum Heilpraktiker setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftliche Prüfung ist bundesweit identisch und besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, welche innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Ab 75% gilt die Prüfung als bestanden.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach Bestehen der schriftlichen Prüfung, meist 3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland und dauert ca. 45 Minuten. Die Prüfung wird durch einen Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes sowie zwei weiteren Personen abgenommen. Nach der mündlichen Prüfung erhält der Prüfling sofort sein Ergebnis.
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