PAN Akademie - Heilpraktikerschule

Die Todesfälle in einem "alternativen Krebszentrum" in Brüggen-Bracht am Niederrhein, die mit einer Behandlung durch einen Heilpraktiker in Verbindung stehen, haben ein erhebliches mediales und auch politisches Echo entfacht. Es werden die bestehenden beruflichen Grundlagen –Heilpraktikergesetz – pauschal in Frage gestellt und auch Rufe nach einem Berufsverbot sind zu hören.

Damit ein Heilpraktiker seinen Beruf ausüben darf, benötigt er dazu eine staatliche Erlaubnis sowie eine Überprüfung, dass bei einer Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit der Patienten zu befürchten ist. Damit gewährleistet der Gesetzgeber den erforderlichen Patientenschutz. Die Bundesländer haben Richtlinien erlassen, die den Umfang der medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die von den Gesundheitsbehörden zu prüfen sind, festlegen.

Heilpraktiker unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die Berufsausübung und Patientenschutz betreffen – Infektionsschutzgesetz, Arzneimittel-, Medizinproduktegesetz sowie das Heilmittelwerbegesetz. Patientenrechtegesetz gilt für Heilpraktiker im gleichen Maße wie für Ärzte und auferlegt die gleiche Aufklärungs-pflicht.

Heilpraktiker haben zur Berufsausübung eine Niederlassungspflicht. Sie müssen ihren Praxissitz dem zuständigen Gesundheitsamt melden, das für Kontrolle, Einhaltung der Hygienevorschriften und Überwachung ihrer Tätigkeiten zuständig ist.

 

Am 22. Dezember 2017 wurden zur Überprüfung von Heilpraktiker Anwärtern neue "Bundeseinheitliche Richtlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“  im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Was wird darin geregelt:

  • Die Überprüfung zeigt, ob der Heilpraktikeranwärter eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten und Patientinnen darstellt
  • Heilpraktiker dürfen nur in dem Umfang Heilkunde ausüben, in dem von ihrer Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patienten ausgeht
  • Heilpraktiker müssen Arztvorbehalte beachten und sich auf Tätigkeiten beschränken, die sie sicher beherrschen
  • Ziel dieser Richtlinien ist die Gefahrenabwehr und Schutz des einzelnen Patienten
  • Ziel ist ebenfalls, dass der künftige Heilpraktiker die Gefahren und Grenzen seiner zukünftigen Kenntnisse und Tätigkeiten einschätzen kann. Er muss sich der Gefahren im Falle einer Überschreitung bewusst sein, auch mit Blick auf die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit.
  • Der künftige Heilpraktiker kennt die medizinrechtlichen Grenzen und Gefahren und Grenzen diagnostischer und therapeutischer Methoden aufgrund von Arztvorbehalten.
  • Der künftige Heilpraktiker muss relevante Rechtsvorschriften, die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevant sind, kennen.
  • Grundregeln der ygieneHHygiene
  • Dokumentation aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Notfallsituationen werden erkannt und eine angemessene Erstversorgung wird sichergestellt.
  • Notwendige Kenntnisse in der medizinischen Fachterminologie
  • Notwendige Kenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie
  • Notwendige Kenntnisse akuter und chronischer Schmerzen
  • Verstehen und Berücksichtigen von Laborwerten
  • Durchführung einer Anamnese und körperlichen Untersuchung
  • Demonstrieren von alternativen Therapieformen im Rahmen eines Behandlungsvorschlags
  • Demonstrieren einer invasiven Therapieform im Rahmen eines Behandlungsvorschlags

  • Die Überprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Überprüfung
  • Die schriftliche Überprüfung besteht aus 60 Fragen mit Antwort-Wahl-Verfahren; davon müssen 75%, also 45 richtig beantwortet werden. Die schriftliche Überprüfung dauert zwei Stunden
  • Neu in der mündlich-praktischen Überprüfung ist, dass eine praktische Demonstration nicht mehr optional, sondern verbindlich erfolgen muss. Die mündlich praktische Prüfung soll nicht über 60 Minuten dauern, es können bis zu vier Heilpraktikeranwärter gleichzeitig überprüft werden
  • Neu in der Überprüfung ist, dass die medizinische Terminologie ein offizielles Prüfungsthema wird

 

Umgesetzt werden diese Leitlinien auf Länderebene.
Es ist zu erwarten, dass dies noch Jahre dauern wird.

 

Die PAN Akademie Dr. Aigner bildet nach den inhaltlichen Erfordernissen der aktuellen Richtlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern, die am 22.3.2018 in Kraft treten, aus.

 

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